Poolfüllungen zukünftig über Hausanschlussleitung

Der Bau- und Entwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2024 mit der Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten zur Befüllung von privaten Pools befasst. Aufgrund immer strenger werdender Vorschriften zum Schutz des öffentlichen Trinkwassers wird die Auffüllung von Pools, Gartenteichen und ähnlichen Gartenanlagen ab sofort nicht mehr über Hydranten zugelassen. Private Anlagen sind über die Hausanschlussleitung zu befüllen.