Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Schwerbehinderte)
Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken aufgrund einer vorliegenden Behinderung online beantragen (blauer Parkausweis und oranger Parkausweis).
Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.