Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern

(Hebesatz-Satzung)

 

Die Gemeinde hat rückwirkend zum 01.01.2025 die Hebesatz-Satzung neu erlassen.

Dies war wegen der Grundsteuerreform notwendig, auch wenn die Hebesätze unverändert bei 300 v.H. für Grundsteuer A und B und bei 320 v.H. bei der Gewerbesteuer blieben.

Unter folgendem Link können Sie die Satzung einsehen: