Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern
(Hebesatz-Satzung)
Die Gemeinde hat rückwirkend zum 01.01.2025 die Hebesatz-Satzung neu erlassen.
Dies war wegen der Grundsteuerreform notwendig, auch wenn die Hebesätze unverändert bei 300 v.H. für Grundsteuer A und B und bei 320 v.H. bei der Gewerbesteuer blieben.
Unter folgendem Link können Sie die Satzung einsehen: