Neue Bodenrichtwertliste des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm

 

Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm die in der Bodenrichtwertlisten angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB, der Gutachterausschussverordnung (BayGaV), sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im zwei Jahres-Turnus, zum Beginn eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl (§ 12 BayGaV i.V.m. StMBS vom 29.12.2021), hier zum Bewertungsstichtag 01.01.2026 ermittelt.

 

Die Richtwertliste liegt vom 15. Juni bis einschließlich 15. Juli 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baar-Ebenhausen, 2. OG, Zi. 202, Olympiastr. 1, 85107 Baar-Ebenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, einzelne Bodenrichtwerte kostenfrei im BayernAtlas (https://atlas.bayern.de) einzusehen. Hierfür im BayernAtlas unter dem Register „Home“ oben links „Themen“ auswählen, unter „Planen und Bauen“ „Bodenrichtwerte“ aktivieren und dann in die gewünschte Gemeinde zoomen.

Durch Klicken in das gewünschte Grundstück erscheinen in der linken Spalte weitere Angaben.

 

Auf das Recht, Auskünfte über die Bodenrichtwerte von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Pfaffenhofen zu erhalten, wird hingewiesen.

 

Schriftliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sind kostenpflichtige Amtshandlungen. Nach einmonatiger, kostenfreier Einsichtnahme bei den Gemeinden, ist ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses berechtigt und verpflichtet Auskünfte zu erteilen.